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Deutsche Lichtmiete: Ermittlungen wegen Geldwäsche-Verdacht

26. Februar 2022 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Bei der Deutsche Lichtmiete geht es Schlag auf Schlag. Erst zieht das Unternehmen am 22. Februar 2022 überraschend seine Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück und einen Tag später wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen ausgeweitet hat und nun auch wegen der Verdachts auf Geldwäsche ermittelt.
Dr. Ingo Gasser
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Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

Bei der Deutsche Lichtmiete geht es Schlag auf Schlag. Erst zieht das Unternehmen am 22. Februar 2022 überraschend seine Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück und einen Tag später wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen ausgeweitet hat und nun auch wegen der Verdachts auf Geldwäsche ermittelt.

In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 Räume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft durchsucht. Das Unternehmen hat die Durchsuchungen in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Februar 2022 bestätigt. Demnach gehen die Ermittler offenbar dem Verdacht der Geldwäsche nach. Ausgangspunkt für die Ermittlungen ist nach der Ad-hoc-Mitteilung, dass es bei den letzten  beiden Kapitalerhöhungen der OAB zu hohen Einzahlungen einzelner Aktionäre gekommen ist. Bei diesen Aktionären könnte es sich nach Angaben der OAB AG um die vier Verantwortlichen der Deutsche Lichtmiete handeln, gegen die die Staatsanwaltschaft schon wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte Ende 2021 die Geschäftsräume der Deutsche Lichtmiete AG durchsuchen lassen. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig war und die Einnahmen nicht ausreichten, um fällige und künftige Forderungen der Anleger zu finanzieren. Dennoch soll das Unternehmen zwischen 2018 und 2021 durch die Platzierung von Unternehmensanleihen weitere Anlegergelder eingeworben haben. Kurz darauf folgten die Insolvenzanträge diverser Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete.

Am 22. Februar 2022 dann die überraschende Wende. Die Deutsche Lichtmiete zog ihre selbst gestellten Insolvenzanträge zurück. Das ist möglich, da bislang erst die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet waren. Diese hat das Amtsgericht Oldenburg bei einer Reihe von Gesellschaften inzwischen beendet.

„Die Insolvenzanträge können nur dann zurückgezogen werden, wenn keine Zahlungsunfähigkeit mehr vorliegt. Woher das frische Geld gekommen ist, ist allerdings unklar. Ebenso ungewiss ist, ob es einen Zusammenhang zum Geldwäsche-Verdacht gibt. Es gilt natürlich auch hier die Unschuldsvermutung. Das Geld der Anleger steht aber weiter im Feuer“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete geht weiter und die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen ausgeweitet. Auch die Eröffnung von Insolvenzverfahren ist noch nicht endgültig vom Tisch. „Ganz unabhängig von den aktuellen Entwicklungen können die Anleger ihre rechtlichen Ansprüche prüfen lassen, um ihr Geld zu schützen. So können beispielsweise Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/bank-und-kapitalmarktrecht/

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